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PRO LIFE Vote - Urabstimmung

(GESCHÄFTSJAHR 2024)

Der Zentralvorstand fasste den Beschluss, die nachfolgenden Geschäfte in die
Urabstimmung zu geben. Er empfiehlt Zustimmung zu den Sachgeschäften
(Traktanden 1 bis 3) und Unterstützung der Wahlvorschläge (Traktanden 4 bis 6).

Als Wahlbüro hat der Zentralvorstand folgende Person gewählt:
lic. iur. Rechtsanwalt und Notar Markus Schultz, Advokatur 107 in St. Gallen

RA und Notar Markus Schultz erklärte gegenüber dem Zentralvorstand Annahme der Wahl.
Die Stimmabgabefrist läuft bis 6. Februar 2026 (Datum Poststempel massgebend).

«Jedes Mitglied ab dem 15. Altersjahr hat eine Stimme.»

Hier finden Sie weiterführende Informationen
zum Geschäftsjahr und den Jahresabschluss:
www.prolife.ch/urabstimmung25


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